Ratgeber
Sparen im Haushalt mit Haushaltsbuch und Vertragscheck
Wer im Haushalt sparen will, muss zuerst wissen, wohin das Geld fließt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dafür ein Haushaltsbuch („Haushaltsbuch führen“, Stand 07.12.2022) und rät, laufende Verträge regelmäßig zu prüfen („Mehr Geld im Alltag“, Stand 09.05.2023). Für Kündigungsfristen gilt § 309 Nr. 9 BGB. Alle Quellen abgerufen am 27. Oktober 2026. Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Haushaltsbuch in fünf Schritten
So geht die Verbraucherzentrale vor:
- Einnahmen: Regelmäßige Einkünfte wie Lohn, Rente oder Kindergeld eintragen. Einmalige Geschenke zählen nicht dazu.
- Feste Ausgaben: Miete, Energie, Telefon und Mitgliedsbeiträge notieren. Jährliche Zahlungen wie Versicherungen oder Kfz-Steuer durch 12 teilen und diesen Betrag jeden Monat zurücklegen.
- Budget: Einnahmen minus feste Ausgaben ergibt das Geld für veränderliche Ausgaben. Geteilt durch 4 erhalten Sie ein Wochenbudget.
- Veränderliche Ausgaben: Alle Ausgaben nach Bereichen wie „Essen und Trinken“ oder „Kleidung“ erfassen, auch kleine Barbeträge und Kartenzahlungen. Belege einmal pro Woche eintragen.
- Monatsbilanz: Veränderliche Ausgaben vom Budget abziehen. Ein Plus legen Sie für Anschaffungen oder einen Notgroschen zurück. Bei einem Minus suchen Sie die Bereiche, in denen Sie sparen können.
Übersteigen die festen Ausgaben die Einnahmen, rät die Verbraucherzentrale, früh die kostenlose Schuldnerberatung zu nutzen.
Fixkosten durchgehen
Die festen Ausgaben sind der Teil, den Sie einmal ändern und dann jeden Monat sparen. Die Verbraucherzentrale nennt diese Punkte:
| Bereich | Was Sie prüfen |
|---|---|
| Versicherungen | überflüssige Policen und Überversicherung, etwa bei Hausrat und Haftpflicht |
| Kfz-Versicherung | Wechsel möglich, Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer sein |
| Energie | Verbrauch senken, Preise und Konditionen vergleichen |
| Telefon, Internet, Konto | Preise und Konditionen vergleichen, bei Bedarf wechseln |
| Abos und Mitgliedschaften | nur behalten, was Sie wirklich nutzen |
Wo im Haushalt die meiste Energie verbraucht wird, zeigt die Übersicht Energie sparen. Was Ihre Dusche im Jahr kostet, rechnet der Dusch-Rechner aus.
Laufende Verträge kündigen
Für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, zum Beispiel Fitnessstudio oder Zeitschrift, setzt § 309 Nr. 9 BGB Grenzen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und Sie können jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
- Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
Versicherungsverträge sind von dieser Regel ausgenommen. Für sie gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
Wie Sie beim Einkaufen und unterwegs sparen, lesen Sie unter Sparen im Alltag.
Häufige Fragen
Wie fange ich ein Haushaltsbuch an?
Laut Verbraucherzentrale mit den regelmäßigen Einnahmen und den festen Ausgaben. Der Rest ist Ihr Budget für veränderliche Ausgaben, geteilt durch 4 ergibt sich ein Wochenbudget.
Wie rechne ich jährliche Zahlungen in das Haushaltsbuch ein?
Teilen Sie den Jahresbetrag durch 12 und legen Sie diesen Betrag jeden Monat zurück.
Wie schnell kann ich einen verlängerten Vertrag kündigen?
Hat sich ein Vertrag über regelmäßige Leistungen stillschweigend verlängert, ist er nach § 309 Nr. 9 BGB jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Versicherungen sind ausgenommen.
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