Ratgeber
Unkraut auf Wegen und in Fugen entfernen
Auf Pflaster, Terrassen und Einfahrten wächst schnell Grün in den Fugen. Chemische Mittel sind dort verboten, mechanische Wege dagegen erlaubt. Grundlage dieser Seite sind § 12 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) auf gesetze-im-internet.de und der Umwelttipp „Unkraut vergeht nicht?“ des Umweltbundesamts (UBA, zuletzt aktualisiert am 26.02.2026), beide abgerufen am 27. Oktober 2026. Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was das Gesetz auf Pflaster verbietet
Nach § 12 Abs. 2 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Freilandflächen angewendet werden. Dasselbe gilt für sonstige Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzt werden. Befestigt sind laut UBA zum Beispiel:
- Pflaster, Beton und Plattenbeläge
- Kiesauflagen
- Hofflächen, Terrassen und Einfahrten
- Wege zwischen Beeten
Mittel mit dem Anwendungsgebiet „Wege und Plätze“ dürfen laut UBA nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden. Die wird vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Brandschutzes erteilt. Verstöße können laut UBA mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch Salz und andere Hausmittel sind laut UBA zur Unkrautbekämpfung nicht erlaubt.
Mechanisch entfernen: Schritt für Schritt
Kleine Flächen halten Sie nach Angaben des UBA ohne Chemie frei:
- Fegen: Regelmäßig mit einem harten Straßenbesen über die Fläche kehren. Samen und Keimlinge finden dann weniger Halt.
- Auskratzen: Einzelne Pflanzen mit einem Fugenkratzer herausziehen. Es gibt Geräte mit langem Stiel, die Sie im Stehen benutzen.
- Bürsten: Mit einer Fugenbürste Moos und flache Pflanzen lösen.
- Auszupfen: Größere Pflanzen von Hand möglichst mit Wurzel herausziehen.
- Grünbelag: Algen und Moos auf Platten lassen sich laut UBA mit Hoch- oder Dampfreiniger entfernen. Grünbelagsentferner gegen Unkraut und Moos zu verwenden, ist dagegen verboten.
Abflammen und Heißwasser
| Verfahren | Wie es wirkt | Was das UBA dazu sagt |
|---|---|---|
| Abflammen | Gasflamme erhitzt die Pflanze kurz, sie vertrocknet in wenigen Tagen | Geräte für größere Flächen lassen sich mieten |
| Heißwasser | heißes Wasser schädigt die Pflanzenzellen | kleine handgeführte Geräte gibt es für den Hausgarten |
Beide Verfahren haben laut UBA Nachteile: Sie verbrauchen Wasser oder Energie, verursachen CO2 und können Insekten und Kleinlebewesen schaden.
Vorbeugen
- Fugen mit Zement, Kunstharz oder unkrauthemmendem Fugensand füllen.
- Fugen gezielt bepflanzen oder Rasengittersteine verwenden.
- Größere Wege und Einfahrten nicht vollständig versiegeln, damit Regenwasser versickern kann. Auch das empfiehlt das UBA.
Wer neu pflastert, plant die Fugen von Anfang an mit, siehe Pflastersteine verlegen. Unkraut im Rasen ist ein eigenes Thema: Unkraut im Rasen.
Häufige Fragen
Darf ich auf meiner Einfahrt Unkrautvernichter spritzen?
Nein. Nach § 12 Abs. 2 PflSchG sind Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen verboten, Ausnahmen gibt es nur mit behördlicher Genehmigung.
Ist Salz gegen Unkraut in Fugen erlaubt?
Nein. Laut Umweltbundesamt ist Salz zur Unkrautbekämpfung nicht erlaubt, ebenso andere Hausmittel.
Was hilft dauerhaft gegen Grün in den Fugen?
Regelmäßiges Fegen und Auskratzen sowie eine passende Fugenfüllung, etwa unkrauthemmender Fugensand. So empfiehlt es das UBA.
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