Ratgeber

Kreditoren und Debitoren: der Unterschied

Kreditoren und Debitoren sind Begriffe aus der Buchhaltung. Sie sagen, in welche Richtung Geld fließt: Debitoren schulden dem Unternehmen Geld, Kreditoren bekommen Geld vom Unternehmen. Diese Seite erklärt die Begriffe mit Bezug auf das Handelsgesetzbuch (HGB § 238, § 266) und die Verzugsregeln im BGB (§ 286, § 288), abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 27. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Paar sitzt mit Laptop, Rechner und Unterlagen am Küchentisch

Die Begriffe im Überblick

Debitoren Kreditoren
Wer ist das? Kunden, die noch zahlen müssen Lieferanten und Dienstleister, die noch Geld bekommen
Aus Sicht des Unternehmens Forderung Verbindlichkeit
Bilanzposten nach § 266 HGB Aktivseite B.II.1 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ Passivseite C.4 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“
Abteilung Debitorenbuchhaltung Kreditorenbuchhaltung

Die Wörter stammen aus dem Lateinischen: „debitor“ heißt Schuldner, „creditor“ heißt Gläubiger. Wer das im Kopf behält, verwechselt die Begriffe nicht mehr.

Ein Beispiel

Eine Schreinerei kauft Holz bei einem Sägewerk und baut daraus einen Schrank für eine Kundin.

  1. Das Sägewerk liefert das Holz und schickt eine Rechnung. Bis die Schreinerei zahlt, ist das Sägewerk ihr Kreditor.
  2. Die Schreinerei liefert den Schrank und schreibt der Kundin eine Rechnung. Bis die Kundin zahlt, ist sie Debitorin der Schreinerei.
  3. Für das Sägewerk ist die Schreinerei umgekehrt ein Debitor.

Dieselbe Firma kann also je nach Blickwinkel beides sein.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Jeder Kaufmann ist nach § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen. Dafür kann die Buchhaltung für jeden Kunden und jeden Lieferanten ein eigenes Konto führen. Daraus ergibt sich die Liste der offenen Posten: Welche Rechnungen sind noch nicht bezahlt, und welche müssen wir noch bezahlen? Die Debitorenbuchhaltung schreibt Rechnungen und mahnt, die Kreditorenbuchhaltung prüft eingehende Rechnungen und zahlt sie fristgerecht.

Wenn Debitoren nicht zahlen

Zahlt ein Kunde nicht, gelten die Verzugsregeln des BGB:

  • Nach § 286 Abs. 1 BGB kommt der Schuldner durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
  • Bei Geldforderungen tritt Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
  • Der Verzugszins beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher beteiligt, sind es nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte.
  • Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann der Gläubiger nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen.

Bleibt die Zahlung aus, kann der Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen. Wie das abläuft und welche Rechte Schuldner haben, erklärt Was ist Inkasso?. Wie Sie als Privatperson Einnahmen und Ausgaben ordnen, zeigt Sparen im Haushalt.

Häufige Fragen

Sind Kunden Kreditoren oder Debitoren?

Kunden, die noch zahlen müssen, sind Debitoren. Lieferanten, die noch Geld bekommen, sind Kreditoren.

Wo stehen Debitoren in der Bilanz?

Als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ auf der Aktivseite unter B.II.1 nach § 266 HGB.

Wann kommt ein Kunde in Zahlungsverzug?

Nach einer Mahnung nach Fälligkeit oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 BGB). Bei Verbrauchern muss die Rechnung auf diese Folge hinweisen.

Weiterlesen